Das Repertoire an Kommunikationsmöglichkeiten zwischen der Lehrperson und einzelnen Schülerinnen und Schülern, einer Gruppe, der ganzen Klasse und den Eltern soll kontinuierlich ausgebaut werden. Neben dem technischen Verständnis bei allen Beteiligten braucht es auch Regeln für die Nutzung der verschiedenen Tools. Basierend auf den Vorgaben des Datenschutzbeauftragten des Kanton Zürich legt eine Schule fest, welche Tools sie für welche Kommunikation nutzen wird. Ausschlaggebend für die Entscheidung sind die Anzahl der zeitgleich Teilnehmenden sowie die Sensitivität der Daten.
Die Lehrperson kommuniziert direkt mit einem einzelnen Schulkind (oder dessen Eltern) oder ein Schulkind mit einem anderen Schulkind:
Für Gespräche im Rahmen von Schulischen Standortgesprächen sind besondere Vorkehrungen zu treffen, da es sich um besonders schützenswerte Daten handelt. Wenn immer möglich ist das Gespräch via Telefon zu führen. Falls dies nicht möglich ist, dann kann die Video-Konferenz-Plattform Jitsi von Switch genutzt werden.
Die Lehrperson kommuniziert mit mehreren Schülerinnen und Schülern gleichzeitig oder die Schülerinnen und Schüler arbeiten in einer Kleingruppe zusammen und tauschen sich aus:
Die Nutzung der Kamera muss jeweils in der Gruppe festgelegt werden. Aufgrund der Leitungskapazität kann es Sinn machen, dass grundsätzlich auf den Einsatz der Kamera verzichtet wird.
Ausgehend von den bestehenden Kommunikationskanälen können neue Formen der Kommunikation aufgebaut werden. Dabei gilt: von wenigen Teilnehmenden zu grösseren Gruppen und von zeitunkritischen Aufgaben zur zeitnahen Kommunikation. Vor der Einführung von neuen Kommunikationskanälen sind diese zuerst im Schulteam testen und erst dann wird der Kreis zur Klasse und den Eltern geöffnet. Ein Ausbau könnte wie folgt erfolgen:
Weitere Hinweise zu Videokonferenzen finden sich unter folgendem Link.
Während der Corona-Zeit hat der Datenschutzbeauftragte des Kanton Zürich verschiedene Applikationen für die digitale Zusammenarbeit freigegeben. Ihr Einsatz ist nach Ende der Corona-Frist neu zu beurteilen. Dies betrifft insbesondere auch Zoom, welches aktuell von vielen genutzt wird. Hier ist die besonderen Anforderungen des Datenschutzbeauftragten des Kanton Zürich zu beachten, dass das Data Processing Addendum unterzeichnet und an zoom zurückgeschickt werden muss.
Grundsätzlich gilt, dass Dienste, welche keine Anmeldung durch die Schülerinnen und Schüler benötigen, zu bevorzugen sind.
Beim Fernlernen ist es wichtig, dass die Schülerinnen und Schüler auch mit der Lehrperson kommunizieren können und nicht nur Aufgaben empfangen. Dazu können verschiedene Tools zum Einsatz kommen. In der aktuellen Situation wird vermutlich nicht nur ein Tool genutzt werden (auser die Schule hat auch für die Schülerinnen und Schüler bereits E-Mail-Adressen eingerichtet) sondern mehrere. Diese können folgende Tools sein.
Die Herausforderung in der aktuellen Situation besteht darin, dass viele Schülerinnen und Schüler kein E-Mail-Konto haben und somit diesen Kommunikationskanal nicht nutzen können. In dieser Situation sind pragmatische Lösungswege gefragt, um diesen Kommunikationskanal nutzbar zu machen.
Um die Komplexität und den Einrichtungsaufwand zu reduzieren, sollen die Lernenden die E-Mails mit dem Browser (Webmail) abrufen und versenden können.
Grundsätzlich gilt auch in derer Situation: «Die Schule ist unentgeltlich». Dies bedeutet, dass die Tools kostenlos sein oder die Kosten von der Schule übernommen werden müssen. Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler zu Hause mit den mobilen Geräten via WLAN ins Internet können. Dies gilt es bei den Eltern abzuklären.
Bei der Wahl des Messengers müssen die Grundsätze des Datenschutzes berücksichtigt werden. Deshalb soll die Schule auf die Nutzung von WhatsApp verzichten und dafür eine der unten aufgeführten Alternativen nutzen. Eine Merkblatt von datenschutzfreundlichen Apps kann mit diesem Link aufgerufen werden.
Gemäss dem Merkblatt des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich (Kapitel 11) ist Threema eine datenschutzfreundliche App. Demzufolge kann die Schule diese kostenpflichtige App nutzen. Die Nutzenden sollen jedoch keine «Personensensitiven Daten» oder «Besonders schützenswerte Daten» mit dieser App versenden.
Die Nutzung der App ist vergleichbar mit derjenigen von WhatsApp, es können auch Gruppen erstellt werden.
Diese kostenlose App ist auf dem Merkblatt des Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich aufgeführt. Mit dieser App können die SuS zusammen und mit der Lehrperson verschlüsselt chatten und telefonieren. Die Nutzung ist mit verschiedenen Betriebssystemen möglich.
Office365 stellt mit Teams die Möglichkeit zu Video- oder Telefonkonferenzen, d.h. es können auch mehrere Personen daran teilnehmen.
Dem Aufbau und der Einführung von Office 365 muss jedoch eine längere Planungsphase vorausgehen. Eine als «Ad-hoc-Lösung» ist nicht ratsam. Tiefgreifende Details zu Cloud-Diensten sind im ICT-Coach aufgeschaltet.
Eine - aus Sicht des Datenschutz- gute Variante für Videokonferenzen ist das Tool «Jitsi Meet». Es läuft in den Browsern «Brave», «Chrome» und z. T. in «Firefox», nicht aber mit «Safari», wobei «Chrome» nicht datenschutzkonform ist. Für die mobilen Betriebsysteme iOS und Android gibt es entsprechende Apps.
Zudem hat es Vorteile:
Eine Anleitung bietet Phillipe Wampfler hier.
Weitere Hinweise zur Kommunikation im Fernunterricht finden sich bei der PH Schwyz Videokonferenz.
In seinem Video erläutert Philippe Wampfler grundsätzliche Apsekte zum Einsatz von Video-Konferenzen im Schulalltag. Es ist zu beachten, dass das eingesetzte Tool „zoom“ nur unter gewissen Aspekten in der Volksschule gebraucht werden darf.
Ein besonderer Aspekt bei Videokonferenzen gilt dem Datenschutz. In seinem Video fasst Philippe Wampfler die wichtigsten zu beachtenden Aspekte zusammen.
Video-Konferenzen als eine Form der Lernbegleitung im Fernunterricht sind «Hype», ja, aber wie kann ich diese optimal umsetzen?
Für Lehrpersonen sowie Schülerinnen und Schüler ändert sich durch Fernunterricht wesentliches:
Mit folgenden Orientierungen im Aufsetzen und Durchführen von Fernunterricht sind Lehrpersonen gut gerüstet, sei dies für Module mit ganzen Klassen, Gruppen oder einzelnen Schülerinnen und Schülern.
Das 10-Punkte-Programm ist im Auftrag der Fachstelle Bildung und ICT des VSA entstanden und durch Sven Patrick Stecher von der Option Sigma AG Change Agency in Eglisau konzipiert worden.
Interessierte LP, welche sich in der Kompetenz «Lernbegleitung Fernunterricht» fit machen wollen, können ab sofort das Trainingspaket 11 Orangen buchen. Dieses Training kann durch Schulen oder einzelne Lehrpersonen in gemischten, schulübergreifenden Gruppen belegt werden. Für Schulen wie auch einzelne Lehrpersonen können die Trainingspakete online gebucht werden.