dossier:bin:internetsicherheit

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Internet-Sicherheit ist ein sehr weiter Begriff. Er umfasst Themen wie

  1. Computer- und Netzsicherheit, der Schutz der Infrastruktur vor Angriffen (Hacken, mutwillige automatisierte Überlastung, sowie Viren und anderem Schadcode)
  2. Datensicherheit, der Schutz der Daten vor unerlaubtem Zugriff, Manipulation oder Verlust (Verschlüsselung, Datensicherung, etc.)
  3. Datenschutz, der Schutz personenbezogener Daten vor Missbrauch (siehe Datenschutzgesetz)
  4. Schutz der Kinder, Jugendlichen und Lehrpersonen vor problematischen Inhalten, problematischen Kontakten und Cybermobbing
  5. Schutz der Lehrer/innen und der Schule, dass sie nicht in unangenehme und/oder rechtlich problematische Situationen geraten bzgl. der Internet-Nutzung in der Schule oder Internet-Einsatz im Unterricht (siehe Personalgesetz)
  6. Schutz der Schule im Sinne, dass sie ihre Verantwortung bzgl. den obigen Punkten wahr nimmt.

Im Rahmen des Entwicklungsplans „Bildung im Netz 2010-2015“ wurde in erster Linie die Sicherheitsfragen des Internetzugangs betrachtet, da die Schulen ihre Internetanbindung den Lehrpersonen und Schüler/innen zur Verfügung stellen. Das Ergebnis dieser Arbeit sind die „Richtlinien Sicherheit Internet-Anbindung“ (siehe Anhang).

Die Schule ist kein Flughafen und auch kein öffentlicher, rechtsfreier Raum. Es braucht keine Sicherheitsmassnahmen wie an einem Flughafen, wo jedes Paket durchleuchtet wird und jede Person mehrfach kontrolliert wird. Es ist aber auch nicht so, dass alle tun und lassen können was sie wollen. Und für einige Räume braucht es Schlüssel und der Zugang ist beschränkt auf Lehrpersonen. Vieles in der Schule geschieht über soziale Kontrolle, die Türen sind offen, doch wird geschaut ob man die Leute kennt. Ähnliches ist wünschenswert für die Nutzung des Internetzugangs und die Zugangskontrolle zu digitalen Ressourcen, Diensten und Anwendungen. Manchmal sind in den Schulen technische Umsetzungen zu finden die eher einem Eingangskontrollsystem eines Grossunternehmens erinnern oder dann ist der Internetzugang Tag und Nacht sperrangelweit offen, beides ist so nicht zu empfehlen.

Die Internet-Sicherheit ist stufengerecht zu betrachten und umzusetzen.

Während eine volljährige Schülerin oder ein volljähriger Schüler der Sekundarstufe 2 kaum vor Inhalten im Internet geschützt werden muss, sollen Kindergartenkindern so gut wie nur möglich vor nicht-altersgerechten Inhalten geschützt werden. Während die Sek2-Schüler/innen durchaus Hackeraktivitäten entwickeln können, ist dies bei Kindergartenkinder kaum zu erwarten. Wenn von Internet-Sicherheit gesprochen wird, ist es wichtig klar zustellen von welcher Schulstufe gesprochen wird.

Alle Personen sind innerhalb der digital-sozialen Räume der Schule bekannt, d.h. nicht anonym1). Sie können Gäste mitbringen.

Schüler/inne und Lehrpersonen sollen innerhalb des schulischen Netzes und der schulischen digitalen Räume (z.B. Lernplattform) der Schule bekannt sein. Die Schüler/innen und Lehrpersonen können Gäste mitbringen. Die Schule unterstützt die Schüler/innen und Lehrpersonen beim Schutz der Privatsphäre im offenen Internet und kann dazu auch die Zugangsdaten der Schüler/innen und Lehrpersonen anonymisieren.

Um den Zugang zum Internet und zu Ressourcen zu kontrollieren, wird ein System benötigt für die Identitätsverwaltung, Authentisierung, Autorisierung und evtl. für Abrechnungen benötigt.

Für die Netzzugänge und die digitalen Räume muss unterschieden werden zwischen schulischem und persönlichem Internetzugang.

persönlicher Internetzugang
Die Schule übernimmt keine Verantwortung für die Aktivitäten der Schüler/innen und Lehrpersonen, wenn diese persönliche Internetzugänge verwenden und sich in nicht-schulischen oder öffentlichen digitalen Räumen bewegen.
schulischer Internetzugang
Die Schule übernimmt Schutz und zieht die SchülerInnen und Lehrpersonen zur Verantwortung für Aktivitäten die die Schüler/innen und Lehrpersonen in physischen oder logischen schulischen digitalen Räumen.

Die Netzzugangskontrolle kann (vereinfacht gesagt) auf vier Ebenen stattfinden, entweder durch das ICT-Gerät, das Betriebssystem oder den Browser2).

Zugangskontrolle durch … Beschreibung Mögliche technische Verfahren
Browser ist die Art und Weise , welche digitalen Identitäten3) zu welchen digital-sozialen-Räumen Zugang haben z.B. AAI, Educa.ID, OpenID etc.
Betriebssystem Die Lehrperson oder Schüler/in meldet sich durch das Betriebssystem beim Netz an und hat damit meist Zugang zu lokalen Ressourcen, Diensten und Anwendungen. z.B. Active Directory
Gerät
Netz Das ICT-Geräte der Lehrperson oder Schüler/in meldet sich am IT-Netzwerk an. Die Lehrperson oder Schüler/in hat damit Zugang zum Netz. z.B. SSID + Passwort, MAC-Adresse, EAPOL(IEEE 802.1X).

Ein Netzwerkzugang ganz ohne Authentisierung sollte nicht mehr vorkommen. Jedoch kann in kleinen Schulen ein für die ganze Schule einheitliches Passwort für den Netzzugang zusammen mit der sozialen Kontrolle durchwegs genügen. In mittleren Schulen kann es auch über die Registrierung des Geräts gehen (z.B. MAC-Adresse). In grösseren Schulen ist die Implementierung einer komplexeren Netzwerkzugangskontrolle notwendig (z.B. eine Kombination aus Shibbolth und EAPOL).

Im Detail ist eine ideale Mischung aus technischer und sozialer Kontrolle abhängig von der Schulstufe und der Schulgrösse. Das folgende Diagramm bietet eine erste Orientierung.

Zugangskontrolle bei Prüfungen

Eine der Fragen, die bezüglich Sicherheit und Netzwerk immer wieder auftauchen, ist, wie während Prüfungen der Zugang zu Ressourcen kontrolliert werden kann. Dies ist möglich durch Zugangsbeschränkung der Ressourcen oder/und Überwachung der Aktivitäten des Schülers und kann prinzipiell auf verschiedenen Ebenen geschehen. Eine 100% sichere technische Lösung ist durch realistischen Aufwand nicht realisierbar. Es ist eine Mischung aus sozialer und technischer Kontrolle notwendig.

In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Ebenen, auf denen die Zugangsbeschränkung durchgeführt werden kann, aufgezeigt.

Beschränkung durch … Für die Prüfung wird … benötigt … zu bedenken …
Prüfungs-Netz der Zugang für bestimmte Benutzer zum Internet für eine bestimmte Zeit beschränkt. dass der Schüler oder sein Gerät sich beim Netz anmelden muss Persönlicher Netzzugang (z.B. über UMTS) ist unkontrolliert.
Prüfungs-Gerät ein Prüfungs-Gerät abgegeben oder ein Informatikzimmer mit Prüfungs-Geräten eingerichtet, bei denen der Zugang ins Internet beschränkt ist. von der Schule gewartete Geräte .
Prüfungs-Betriebssystem4) ein Prüfungs-Stick oder ein Prüfungs-Image verteilt und ein Prüfungsbetriebssystem auf dem persönlichen ICT-Gerät gestartet. USB-Stick-Ladestationen, Geräte der Schüler müssen von USB-Stick oder DVD-Laufwerk starten können
Prüfungs-Browser5) ein Prüfungs-Browser auf den persönlichen Geräten der SchülerInnen in ge'timeten Kioskmodus gestartet Prüfungen müssen vollständig innerhalb eines Browsers durchführbar sein.

Bei all diesen Varianten, kann der Schüler nicht mit seiner gewohnten Lernumgebung arbeiten, bei der er unbeschränkten Zugang zu einem breiten Wissen der Menschheit hat. Deshalb und aus pädagogischen Gründen ist auch zu überlegen, inwieweit die klassische Vorstellung von Wissens-Prüfungen, in der Einzelpersonen ihr Wissen Nachweisen müssen aufrecht erhalten werden kann und soll.

Weitere Aspekte der Internet-Sicherheit

Alle weiteren Sicherheitsaspekte sind in weiterführenden Arbeiten zu klären (siehe auch Anhang und Handlungsfelder).


1)
Ausnahmen: anonyme Abstimmungen, Unterrichtsbefragungen etc.
2)
der Browser ist hier als exemplarische Anwendung zu verstehen, die selben Methoden der Zugangskontrolle können auch von anderen Applikationen durchgeführt werden
3)
Schüler/innen und Lehrpersonen
4)
der Lernstick der FHNW http://www.imedias.ch/lernstick, könnte mit etwas Aufwand in einen Prüfungs-Stick umgebaut werden.
5)
siehe z.B. den Safe Exam-Browser http://www.safeexambrowser.org .
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  • Zuletzt geändert: 2018/08/10 16:24
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