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Leitgedanken für Schulen

Ein Merkmal einer Pionierphase ist es, dass die Zuständigkeiten für einzelne Projektbereiche sich situativ ergeben. Entsprechend lag und liegt heute meistens noch die Zuständigkeit für fast alle Bereiche des digitalen Wandels von der digitalen Infrastruktur bis hin zum pädagogischen Konzept in der Hand der Schulen und dort meist bei einem oder einer Informatikverantwortlichen. Mit den steigenden Ansprüchen sowohl im technischen wie pädagogischen Bereich führt das immer häufiger zu Überforderungen der Zuständigen.

Aus diesen Gründen ist es erstrebenswert, die Zuständigkeiten im digitalen Umfeld analog den sonstigen Aufgaben im Kontext Schule neu zu definieren. Dabei gilt es auch für jeden Zuständigkeitsbereich zu klären, welche Aufgaben man selber bearbeiten kann oder will und welche als Dienstleistung von Partnern einkaufen will.

Als schulische Arbeitsmittel gelten alle Arbeitsgeräte (Desktop-Computer, Notebooks, Tablet-Computer, Smartphones) und Software-Services (für alle verfügbare Lernplattformen, Cloud-Lösungen, Standard-Software, Verwaltungslösungen), die von der Schule oder Schulgemeinde auf der Grundlage des pädagogischen Konzepts und der darin formulierten Schulentwicklungsperspektiven im digitalen Bereich zentral beschafft und betrieben werden. Die Zuständigkeit für Beschaffung, Finanzierung, Abschreibung, Unterhalt und Ersatz in den Zuständigkeitsbereich liegt dabei bei der Schulleitung oder der Schulbehörde.

Stellt die Schule von ihr beschaffte mobile Arbeitsgeräte den Lehrpersonen und Lernenden im Sinne einer Dauerleihgabe zur Verfügung (BYOD) müssen die Verantwortlichkeiten (Einrichtung, Abgeltung, Versicherung etc.) geregelt werden.

Der an Bedeutung gewinnende Bereich der Basisinfrastruktur an einer Schule, zur der die Gebäudeverkabelung, das LAN/wLAN, netzbasierte Telefonie, Gebäudesteuerung und Alarmsysteme, Multifunktionsgeräte sowie die AV-Medien gehören, sollte wie andere für das Kerngeschäft Unterricht notwendige gebäudenahe Infrastruktur in der operativen Hoheit des Hausdienstes und der strategischen und finanziellen Hoheit der Schulbehörde sein. Soweit pädagogisch relevant (AV-Einrichtung der Schulzimmer, Risikokultur, Ausgestaltung der Telefonie etc.) soll die Schulleitung und die Lehrpersonen in die Planung miteinbezogen werden.

Wie bei andern von Hausdienst verantworteten Aufgaben rund um den Betrieb eines Schulhauses (Strom, Wasser, Heizung etc.) soll auch beim Bau und Betrieb der Basisinfrastruktur mit spezialisierten Dienstleistern zusammengearbeitet werden. Dabei gilt es wo immer möglich auch Synergien im Rahmen der politischen Gemeinde oder Schulgemeinde zu nutzen.

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  • Zuletzt geändert: 2018/08/10 16:24
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