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Schuljahr 2022/2023
Schulentwicklung
- Die Schule hat den digitalen Wandel bezüglich Lernen, Lehren und Arbeiten geplant und die dafür notwendigen Massnahmen umgesetzt.
- Die Lehrpersonen erhalten die Möglichkeit, ihre digitalen Kompetenzen im Rahmen der Personalentwicklung gezielt zu erweitern. Dazu ist die pädagogische ICT-Beratung gemäss dem ICT-Guide beauftragt.
Arbeitsgeräte
- Die Schule hat sich vertieft mit dem Kapitel Arbeitsgeräte von „ICT-2022-konkret“ auseinander gesetzt, ihr eigenes BYOD-Konzept entwickelt und verschriftlicht. Dabei hat sie einen Abgleich mit dem Handlungsfeld „Basisinfrastruktur“ vorgenommen. Als Mengengerüste werden auf allen Stufen die Empfehlungen der Power-Variante des ICT-Guides angestrebt.
- Die aufgeführten Verhältnisse entsprechen ungefähren Angaben. Lokale Gegebenheiten können zu Abweichungen führen.
Zeitraum KG US MS Sek Power Bis 22/23 1 : 4 1 : 2 1 : 2 1 : 1 (inkl. BYOD)
- Die Prozesse für die Realisierung sind geplant und in die Wege geleitet. Dies betrifft sowohl die Terminplanung wie auch die Finanzplanung.
- Die Finanzierung und Unterhalt der persönlichen Geräte ist geregelt und festgehalten.
- Einführungskonzepte sind entwickelt sowie der Ablauf der Einführung und die Verantwortlichkeiten sind geklärt.
- Rechtliche und versicherungstechnische Aspekte bei der Nutzung von persönlichen Geräte liegen gemäss den Empfehlungen der Risikokultur vor und können allen Beteiligten kommuniziert werden.
Basisinfrastruktur
- Die Schule hat ein Konzept umgesetzt, um die im ICT-Guide und im Grundlagen-bericht vorgesehenen, stufenspezifischen Mengengerüste zu erreichen. Bei ihren Überlegungen zur benötigten Anzahl schuleigener Arbeitsgeräte stützt sie sich auf ihr BYOD-Modell ab und berücksichtigt die privaten Geräte der Schülerinnen und Schüler.
Cloud-Dienste
- Personal Services zum Lernen und Lehren sind den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern bekannt und werden unter Berücksichtigung des Datenschutzes genutzt.
- Die Auslagerung von Diensten ins Internet wird unter Berücksichtigung des IDGs konsequent gefördert. Lehrpersonen und Lernende nutzen persönlich ausgewählte Dienste und Anwendungen in Eigenverantwortung. Dabei werden die rechtlichen Aspekte berücksichtigt.