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Seit der Einführung von QUIMS mit dem Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 wird pro Schuleinheit aufgrund der Indikatoren «Erstsprache» und «Nationalität» ein Mischindex bestimmt. Er berechnet sich aus dem Durchschnitt dieser beiden Indikatoren, wobei beim Anteil «Fremdsprachiger» der prozentuale Anzahl Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher-Erstsprache und beim Indikator «Nationalität» der prozentuale Anzahl Schülerinnen und Schüler mit «nicht-schweizerischer Staatsangehörigkeit» (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein) gezählt werden.\\ | Seit der Einführung von QUIMS mit dem Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 wird pro Schuleinheit aufgrund der Indikatoren «Erstsprache» und «Nationalität» ein Mischindex bestimmt. Er berechnet sich aus dem Durchschnitt dieser beiden Indikatoren, wobei beim Anteil «Fremdsprachiger» der prozentuale Anzahl Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher-Erstsprache und beim Indikator «Nationalität» der prozentuale Anzahl Schülerinnen und Schüler mit «nicht-schweizerischer Staatsangehörigkeit» (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein) gezählt werden.\\ |
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** <font 10.5pt/inherit;;inherit;;inherit>2. Partieller Sozialindex</font> ** | ** 2. Partieller Sozialindex**\\ |
| Seit dem 1. Januar 2025 gilt neu der partielle [[https://www.zh.ch/de/bildung/bildungssystem/zahlen-fakten/sozialindex.html|Sozialindex]] der Schulgemeinde als zusätzliches Kriterium. Der Index setzt sich aus zwei Merkmalen zusammen: der «Sozialhilfequote» und der «Einkommensquote». Damit beide das gleiche Gewicht erhalten, werden sie vergleichbar gemacht (statistisch standardisiert) und kombiniert. Ein partieller Sozialindex von 0.5 bedeutet beispielsweise, dass der Wert um 0.5 Standardabweichungen über dem kantonalen Mittel liegt. Die Standardabweichung ist ein statistisches Mass und gibt an, wie stark Werte normalerweise von einem Durchschnittswert abweichen. |
[[https://www.zh.ch/de/bildung/bildungssystem/zahlen-fakten/sozialindex.html|Seit dem 1. Januar 2025 gilt neu der partielle Sozialindex]] der Schulgemeinde als zusätzliches Kriterium. Der Index setzt sich aus zwei Merkmalen zusammen: der «Sozialhilfequote» und der «Einkommensquote». Damit beide das gleiche Gewicht erhalten, werden sie vergleichbar gemacht (statistisch standardisiert) und kombiniert. Ein partieller Sozialindex von 0.5 bedeutet beispielsweise, dass der Wert um 0.5 Standardabweichungen über dem kantonalen Mittel liegt. Die Standardabweichung ist ein statistisches Mass und gibt an, wie stark Werte normalerweise von einem Durchschnittswert abweichen. | Die Bildungsplanung berechnet den partiellen Sozialindex jeweils im Dezember. Ab 2026 erhalten alle Gemeinden mit QUIMS-Schulen den Wert zusammen mit dem aktuellen Mischindex und dem QUIMS-Kredit für das neue Kalenderjahr – jeweils im Januar oder Februar. Den partiellen Sozialindex bzw. dessen Abweichung vom kantonalen Durchschnitt können Schulen beim [[ikp@vsa.zh.ch|Sektor IKP]] des Volksschulamts anfragen. </panel> |
<font 10.5pt/inherit;;inherit;;inherit>Die Bildungsplanung berechnet den partiellen Sozialindex jeweils im Dezember. Ab 2026 erhalten alle Gemeinden mit QUIMS-Schulen den Wert zusammen mit dem aktuellen Mischindex und dem QUIMS-Kredit für das neue Kalenderjahr – jeweils im Januar oder Februar.</font> [[ikp@vsa.zh.ch?subject=Anfrage partieller Sozialindex|Den partiellen Sozialindex bzw. dessen Abweichung vom kantonalen Durchschnitt können Schulen beim Sektor IKP]] des Volksschulamts anfragen.» . </panel> | |
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