ict2022:geraete:index

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Beide Seiten der vorigen Revision Vorhergehende Überarbeitung
Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
ict2022:geraete:index [2018/02/06 15:27] René Moserict2022:geraete:index [2018/08/10 16:28] (aktuell) – Externe Bearbeitung 127.0.0.1
Zeile 10: Zeile 10:
 ---- ----
 ===== Das Wichtigste in Kürze ===== ===== Das Wichtigste in Kürze =====
-Private wie auch schuleigene ICT-Geräte werden als Arbeitsgeräte deklariert. Die Verbreitung persönlicher Arbeitsgeräte nimmt schnell zu. Der Trend geht klar Richtung «Persönliche Arbeitsgerät». Die Nutzung privater Arbietsgeräte fürs Lernen, Lehren und Arbeiten im Schulalltag in Form einer «Bring Your Own Device»- Strategie (BYOD) bietet sowohl für die Lernenden und Lehrenden wie auch für die Schulen als Organisation vielfältige Vorteile, aber auch einige Herausforderungen. +Private wie auch schuleigene ICT-Geräte werden als Arbeitsgeräte deklariert. Die Verbreitung persönlicher Arbeitsgeräte nimmt schnell zu. Der Trend geht klar in Richtung «Persönliches Arbeitsgerät». Die Nutzung privater Arbeitsgeräte fürs Lernen, Lehren und Arbeiten im Schulalltag in Form einer «Bring Your Own Device»- Strategie (BYOD) bietet sowohl für die Lernenden und Lehrenden wie auch für die Schulen als Organisation vielfältige Vorteile, aber auch einige Herausforderungen. 
-Um optimale Rahmenbedingungen fürs Lehren, Lernen und Arbeiten mit den privaten Geräten zu ermöglichen, erarbeitet das Volksschulamt zusammen mit den Schulen die rechtlichen Grundlagen und formuliert Nutzungsbestimmungen. Dabei muss auch sichergestellt sein, dass in der Umsetzung des stufenspezifischen BYOD-Konzeptes die angestrebte Chancengerechtigkeit für alle Lernenden bestehen bleibt.+Um optimale Rahmenbedingungen fürs Lehren, Lernen und Arbeiten mit privaten Geräten zu ermöglichen, erarbeitet das Volksschulamt zusammen mit den Schulen die rechtlichen Grundlagen und formuliert Nutzungsbestimmungen. Dabei gilt zu beachten, dass in der Umsetzung des stufenspezifischen BYOD-Konzeptes die angestrebte Chancengerechtigkeit für alle Lernenden sowie die Wahrung der Unentgeltlichkeit sichergestellt werden.
  
 ---- ----
Zeile 21: Zeile 21:
   * Einführungskonzepte mit Umsetzungsinstrumenten   * Einführungskonzepte mit Umsetzungsinstrumenten
     * Elterninformationen, Nutzungsvereinbarungen, Präsentationen für Elternabende, ...     * Elterninformationen, Nutzungsvereinbarungen, Präsentationen für Elternabende, ...
-===== 4.1. Prämissen Arbeitsgeräte ===== 
-  * Die Lernenden, Lehrpersonen und Mitarbeitenden nutzen in und ausserhalb der Schule sowohl schuleigene als auch private Geräte. 
-  * Die Schule beschafft und nutzt in erster Line mobile Arbeitsgeräte. 
-  * Die Lernenden, Lehrpersonen und Mitarbeitenden sind für die Pflege und Sicherheit ihrer persönlichen Geräte selber verantwortlich. 
-  * Die Schule trifft die notwendigen Massnahmen damit mobile Geräte produktiv eingesetzt und sicher aufbewahrt werden können. 
-  * Bei der Planung des Unterrichts werden die mobilen Geräte der Lernenden gebührend berücksichtigt. 
-  * Im Bildungsratsbeschluss 26/2016 ist ein stufenspezifisches Mengengerüst für die Anzahl verfügbarer Arbeitsgeräte definiert. 
  
----- 
- 
- 
-~~DISCUSSION~~ 
  • ict2022/geraete/index.1517927246.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2018/08/10 16:24
  • (Externe Bearbeitung)