News zur Einführung

Neuer SAV-Vertiefungskurs: Das Volksschulamt bietet auch 2014 wieder einen SAV-Vertiefungskurs an: Am 30. und 31. Oktober, wiederum an der PH Zürich und wieder mit Judith Hollenweger, Melanie Grigoleit und Mirko Baur. Weitere Informationen und Anmeldung.
15.3.2014
Neuer SAV-Vertiefungskurs: Das Volksschulamt bietet auch 2014 wieder einen SAV-Vertiefungskurs an: Am 30. und 31. Oktober, wiederum an der PH Zürich und wieder mit Judith Hollenweger, Melanie Grigoleit und Mirko Baur. Weitere Informationen und Anmeldung.
15.3.2014
Nächste Edition SAV-ZH: Das SAV-ZH ist auf dem Weg zu einer nächsten Edition. Damit gelöst werden einige Kinderkrankheiten der Applikation. Neu hinzu kommt ein dritter Bericht für die Schulleitung der Durchführungsstelle. Enthalten sind darin die Stammdaten und die Bedarfsabklärung. Dieser SL-Bericht ist also gewissermassen ein „Mini-Bericht“. Er kann der Schulleitung der Durchführungsstelle auch dann abgegeben werden, wenn die Erziehungsberechtigten NICHT einverstanden sind mit einer Weitergabe des SAV-Berichts. Neu wird die nächste Edition des SAV-ZH auch eine Fallweitergabe ermöglichen, wenn ein neuer Schulpsychologischer Dienst zuständig wird. Die Weitergabe erfolgt von der bisher verantwortlichen schulpsychologischen Fachperson zur neu verantwortlichen Fachperson und ist datenschutzrechtlich nur dann erlaubt, wenn die Erziehungsberechtigten dieser Weitergabe zustimmen. Das neue SAV-ZH sollte bis Ende nächster Woche online sein. Die FAQ zum SAV-ZH sind bereits entsprechend angepasst.
14.3.2014
Datenschutz: Erforderliche Übergangsregelung im Kanton Zürich: Die kantonale Gesetzgebung im Bereich der Bildungsdirektion muss allgemein angepasst werden an das Gesetz über die Information und den Datenschutz vom 12. Februar 2007 (IDG). Die entsprechenden Vorarbeiten sind im Gange und berücksichtigen im kommenden „Gesetz über die Anpassung der Gesetzgebung im Bereich der Bildungsdirektion an das Gesetz über die Information und den Datenschutz“ auch das SAV-ZH.
Leider dauern die Prozesse länger als vorgesehen. Es braucht daher im Umgang mit dem SAV-ZH eine Übergangsregelung: Bis zum Inkrafttreten der neuen Bestimmungen im Volksschulgesetz müssen die Eltern im Kanton Zürich vor Benutzung des SAV-ZH informiert werden über das zentrale Hosting der Applikation und die damit mögliche anonymisierte Datenauswertung der Bildungsdirektion. Zur Information dient eine kurze Beschreibung zum SAV-ZH, die das Volksschulamt auf seiner Homepage zusammen mit den aktualisierten Datenschutzbestimmungen zur Verfügung stellt. Die kurze Beschreibung räumt den Eltern ausdrücklich die Möglichkeit ein, gegen eine Abklärung mit dem SAV-ZH Einwand zu erheben. In einem solchen Fall wenden die Schulpsychologischen Dienste (ab ihrer jeweiligen Einführungsstaffel und ausschliesslich lokal) die Papierversion des Standardisierten Abklärungsverfahrens aus der SAV-Handreichung der EDK an. Die Handreichung der EDK ist aufgenommen in den Supportseiten vom SAV-ZH.
14.3.2014
SAV-Begleitgruppe: Weitere Entwicklungen für das SAV-ZH: Die SAV-Begleitgruppe mit Anna Kaderli (SPD der Stadt Winterthur), Erwin Keller (Präsident VPZS, Leiter Schulverwaltung Richterswil), Yvonne Kihm (SAV-Verantwortliche und Schulpsychologin SPD Bezirk Affoltern), Theo Meier (Vize-Präsident VZS, Schulpräsident Bäretswil), Richard Tschannen (Vorstand VSKZ, Stellenleiter SPBD Bezirk Hinwil) und Heidi Wegmüller (SPD der Stadt Winterthur) unterstützt weitere Entwicklungen: Konkret sollen die Indikationsbereiche bis Ende August 2014 einen nächsten Entwicklungsschritt machen und dann ab dem neuen Schuljahr ergänzt werden mit einem Hilfsmittel zur Einschätzung der beiden Kontexte. Der Projektauftrag zur Weiterentwicklung der Indikationsbereiche ist unterschriftbereit. Sobald der Auftrag erteilt ist, wird die SAV-Projektleitung eine Arbeitsgruppe zusammen stellen. Wieder mit dabei sind Judith Hollenweger und Mirko Baur.
14.3.2014
Evaluation SAV EDK: Aktuell läuft national die zweite Phase der Evaluation des SAV-Prototypen der EDK. Sie wird sich entscheidend auf die definitive SAV-Version der EDK auswirken, die per 2015 erwartet werden kann. Selbstverständlich hat sich auch der Kanton Zürich an der Evaluation beteiligt. Deponiert sind einerseits Rückmeldungen aus der Sicht der kantonalen Kontaktstelle für Sonderpädagogik, andererseits Einschätzungen und Anliegen aus der Sicht der Abklärungsstellen. Nachgefragt wurde für letzteres bei den SAV-Pionierinnen und Pionieren. Carmen Graemiger vom SPD Opfikon und Philipp Leibacher vom SPD Winterthur Stadt haben sich freundlicherweise für ein gemeinsames Ausfüllen des Online-Fragebogens zur Verfügung gestellt. Die Evaluation hat inzwischen zu einem Bericht samt Empfehlungen zuhanden der EDK geführt. Sobald Entscheide vorliegen, werden wir gerne informieren.
18.11.2013
Behördenschulung: Seit Juni 2013 haben sechs SAV-Kurse für Mitglieder von Schulpflegen, für Schulverwaltende und Schulleitende stattgefunden. Das Kursangebot war stets voll ausgebucht. Der Kurs bietet neben einem Refresher zum Zuweisungsprozess zu Massnahmen der Sonderschulung eine Einführung zum SAV-ZH samt Indikationsbereichen, einen Praxisteil zu den SAV-Berichten und eine Klärung zur Rolle der Schulpflege im Zusammenhang mit der Einführung vom SAV-ZH. Die bisherigen Kursgruppen waren klar angetan von den neuen SAV-Berichten und erfreut über die Standardisierung und die Klärungen, die das SAV-ZH und die Indikationsbereiche mit sich bringen. Die nächsten Behördenkurse sind vorgesehen ab dem neuen Schuljahr.
14.3.2014
  • sav/projekt/news.txt
  • Zuletzt geändert: 2018/08/10 16:28
  • von 127.0.0.1