Dies ist eine alte Version des Dokuments!
SAV-News
Indikationen für sonderschulische Massnahmen
Das Volksschulamt hat sich entschieden, für die Einführung des SAV die Indikationslagen für sonderschulische Massnahmen näher zu klären. Eingesetzt ist dazu eine Arbeitsgruppe mit neun Schulpsychologinnen und Schulpsychologen: Dienstleitungen aus grossen, mittleren und kleinen Diensten sowie zwei Vertretungen aus dem Vorstand der Vereinigten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen im Kanton Zürich (VSKZ). Mit der Erarbeitung beauftragt und damit fachlich verantwortlich für deren Entwicklung zusammen mit der Arbeitsgruppe ist Frau Prof. Dr. Judith Hollenweger Haskell von der PH Zürich.
1. Oktober 2012: Die Arbeitsgruppe diskutiert im Moment über die passende „Flughöhe“ der zu bestimmenden Indikationslagen. Im Vordergrund steht eine Fokussierung auf der Grundlage von Funktionsfähigkeit und Behinderung, im Sinne der ICF eine Fokussierung der Situation des Individuums im Kontext von Gesundheit - inkl. damit zusammenhängenden Umweltfaktoren.
11. Oktober 2012: Die Arbeitsgruppe hat die „Flughöhe“ festgelegt. Erfasst werden tatsächlich typische Indikationslagen in der Perspektive „Gesundheit“, auf der „Flughöhe“ ICF. Sie werden verbunden werden mit den relevanten ICF-Kodes im SAV und können im SAV-ZH unter 7., Kategoriale Erfassung, ergänzend oder anstelle einer Diagnose aufgenommen werden. Mit der Klärung der zu berücksichtigenden Informationsquellen pro Indikationslage wird sich die Arbeitsgruppe auch über die wichtigsten Testverfahren verständigen und diese festlegen. Eine Einschätzung von Schweregraden soll möglich sein auf der Ebene der ICF-Kodes und insgesamt pro Indikationslage.