quims:allgemeines

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Grundidee

Leitideen von QUIMS

Infobroschüre 2019

Gesetzlicher Auftrag

Seit 2005 stehen Schulen mit einem hohen Anteil an fremdsprachigen Kindern zusätzliche Angebote zur Hebung des Leistungsniveaus aller Schülerinnen und Schüler zur Verfügung (Volksschulgesetz §§ 25 und 62). Zur Beteiligung am Programm QUIMS berechtigt und verpflichtet sind Schulen, die einen sogenannten Mischindex von 40% und mehr aufweisen. Dieser Index entspricht dem Mittel aus dem Anteil der Kinder nichtdeutscher Erstsprache und dem Anteil der Kinder ausländischer Nationalität (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein). Aktuell sind im Kanton rund 154 Schulen am Programm beteiligt.
Volksschulgesetz

Handreichung inkl. Korrigenda

Infobroschüre

QUIMS Film Auzelg

Aktuelle QUIMS-Schulen

Glossar

Informationen zum Ein- und Austritt

Neu berechtigte Schulen, die den Grenzwert des Mischindexes von 40% erstmals überschreiten, werden alle zwei Jahre - jeweils auf Anfang eines Schuljahres in den Jahren mitgeraden Zahlen – aufgenommen. Die Beitragsberechtigung einer Schule entfällt auf Ende Schuljahr, wenn die Schule den Grenzwert von 40% während drei aufeinander folgenden Jahren nicht mehr erreicht.

Mischindex

Der Mischindex ist das Kriterium für die Beteiligung zum QUIMS-Programm gemäss § 20 VSV sowie für die Beitragsberechtigung und -berechnung gemäss § 62 VSG. Der Mischindex pro Schuleinheit wird aufgrund der Indikatoren «Fremdsprachige» und «Nationalität» bestimmt. Er berechnet sich aus dem Durchschnitt dieser beiden Indikatoren, wobei beim Anteil «Fremdsprachiger» der prozentuale Anzahl Schülerinnen und Schüler mit nicht deutscher-Erstsprache und beim Indikator «Nationalität» der prozentuale Anzahl Schülerinnen und Schüler mit «nicht-schweizerischer Staatsangehörigkeit» (ohne Deutschland, Österreich und Liechtenstein) gezählt werden.

Massgebend sind die bildungsstatischen Daten des vorangegangenen Kalenderjahrs, welche jeweils im September von der Bildungsstatistik erhoben werden.Beispiel: An der Musterschule haben 170 Schülerinnen und Schüler von insgesamt 300 Schulkindern eine nicht deutsche-Erstsprache. Dies entspricht 56.66%. Zudem haben 100 vonden 300 Schülerinnen und Schüler eine nicht-schweizer Nationalität. Dies entspricht 33.33%. Der Mischindex entspricht dem Durchschnitt dieser beiden Werte (33.33% und 56.66%) und ergibt somit 45%.

Aus den Leitideen werden drei Handlungsfelder abgeleitet: Förderung der Sprache, Förderung des Schulerfolgs und Förderung der Integration. Die QUIMS-Massnahmen der beteiligten Schulen bewegen sich innerhalb dieser Handlungsfelder.

Ein ausführlicher Beschrieb der Handlungsfelder findet sich in der QUIMS-Handreichung.
Handlungsfelder

Die Schülerinnen und Schüler an QUIMS-Schulen bringen sehr unterschiedliche sprachliche Voraussetzungen mit. Sehr viele sind mehrsprachig. Entsprechend fokussieren die QUIMS-Massnahmen in diesem Handlungsfeld auf zwei Bereiche:

  • Bildungssprache: Die Förderung der Bildungssprache findet für alle Schülerinnen und Schüler und in allen Fächern statt. Bildungssprache wird als Gegensatz zur Alltagssprache verstanden. Sie zeichnet sich durch eine höhere Abstraktion und stärkere Strukturiertheit aus. Bildungssprachlich kompetent sein bedeutet, Fachbegriffe und komplexe Satzstrukturen verstehen und anwenden zu können. Diese Kompetenzen sind grundlegend für das Lernen in allen Fächern.
  • DaZ und nichtdeutsche Erstsprachen: Die Förderung der mehrsprachigen Schülerinnen und Schüler erfolgt zusätzlich im Unterricht in Deutsch als Zweitsprache (DaZ) und im Unterricht in Heimatkundlicher Sprache und Kultur (HSK).

Qualitätsförderung Sprachförderung
Handreichung Sprachförderung in der Schulprogrammarbeit

Damit jemand an der Gesellschaft und Arbeitswelt teilhaben kann, ist ein Abschluss auf der Sekundarstufe II zentrale Voraussetzung. Viele Jugendliche erreichen dieses Ziel. Ein Teil von ihnen bleibt jedoch schlecht qualifiziert und findet keinen Zugang zu einer weiterführenden Ausbildung. Betroffen sind vor allem Jugendliche aus den unteren Sozialschichten oder aus zugewanderten Familien. Eine Benachteiligung aufgrund der sozialen Herkunft zeigt sich bereits im Kindergarten und auf allen weiteren Stufen der Volksschule. Es gelingt der Schule folglich nur unzureichend, das Prinzip der Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten. Deshalb sieht dieses Handlungsfeld Massnahmen in zwei Bereichen vor:

Differenzierende Lernförderung: Die Lernförderung erfolgt differenziert und integrativ. Die Lehrpersonen verfolgen Strategien, um eine Verzerrung der Wahrnehmung und Beurteilung aufgrund der sozialen Herkunft zu vermeiden. Ein besonderes Gewicht legen sie auf ein formatives Beurteilen, das das Lernen fördert. Unterstützung der Stufenübergänge: Die Schule gestaltet und beobachtet die Zuteilungen zu den anschliessenden Schulstufen aktiv. Bei Laufbahnentscheiden kennt sie Strategien, wie sie Einflüsse der sozialen Herkunft möglichst ausschaltet. Mit dem aktuellen QUIMS-Schwerpunkt «Beurteilen und Fördern, mit Fokus auf Sprache» vertiefen die QUIMS-Schulen wichtige Aspekte dieses Handlungsfeldes.

Es liegen spezifische Qualitätsmerkmale vor, die die Schulen bei der Förderung des Schulerfolgs unterstützen:
Qualitätsmerkmale Schulerfolg und Integration

In der Schule begegnen sich jeden Tag Menschen unterschiedlichster sozialer und kultureller Herkunft. Das Zusammenleben ist meist friedlich und die Zusammenarbeit konstruktiv. Allerdings kann es auch aufgrund der heterogenen Zusammensetzung zu Konflikten und Missverständnissen auf allen Seiten (Kinder, Eltern, Lehrpersonen, Schulleitung etc.) kommen. Die Schule fördert mit gezielten Strategien und durch klare Haltungen das respektvolle Zusammenleben und die Integration aller Beteiligten. Dabei entwickelt sie Massnahmen in drei Bereichen:
Qualitätsmerkmale Schulerfolg und Integration

Schul- und Unterrichtsentwicklung


Der Unterricht steht im Zentrum
QUIMS-Schulen entwickeln ihre Schule stetig und gemeinsam weiter. Sie erarbeiten dazu sogenannte QUIMS-Massnahmen, die allen Schülerinnen und Schülern zugutekommen. Ins Zentrum stellen sie die gemeinsame Weiterentwicklung des Unterrichts. Eine QUIMS-Massnahme ist dann erfolgreich, wenn sie im Unterricht der beteiligten Lehrpersonen ankommt und dazu beiträgt, das Lernen der Schüler und Schülerinnen zu verbessern.
QUIMS-Massnahmen versprechen dann Erfolg und Wirkung, wenn sich die einzelne Schule als verantwortliche Trägerin der Entwicklung versteht. Die Schule setzt nicht «von oben» verordnete Massnahmen um. Vielmehr geht sie von ihren lokalen Bedürfnissen und Gegebenheiten aus und legt ihre Massnahmen selbst fest. Sie konzipiert QUIMS zudem nicht als Parallelprogramm, sondern als integraler Teil ihrer Gesamtentwicklung und ihres Schulprogramms.

Interne Wissenssicherung
Alle Beteiligten müssen regelmässig über QUIMS informiert werden. In erster Linie gilt dies für die Schulkonferenz. Auf dem Laufenden zu halten sind zudem weitere Fachlehrpersonen, HSK-Lehrpersonen und das Betreuungspersonal. Die Schule regelt den Rhythmus und die Kanäle der Information. Sie legt auch fest, wie sie die Eltern in geeigneter Weise über die Ziele und Arbeiten zu QUIMS informiert.

Die Schulen dokumentieren ihre QUIMS-Massnahmen: Ziele, Vorgehen, Ergebnisse, Sicherungsziele für die Nachhaltigkeit, Erfahrungen bei der Entwicklung. Sinnvollerweise sammeln und pflegen sie auch die Adressen von beigezogenen externen Personen (interkulturelle Vermittlungspersonen, Referentinnen und Referenten usw.). Die Dokumentation dient verschiedenen Zwecken:

  • Neu angestellte Lehrpersonen können leichter in die lokale QUIMS-Praxis eingeführt werden.
  • Die Schulleitung und die QUIMS-Beauftragten sammeln ohne Zusatzaufwand die Daten, die sie für ihre regelmässige Rechenschaftslegung gegenüber dem Volksschulamt und der Schulpflege benötigen.
  • Bei Weiterentwicklungen verfügt die Schule über Grundlagen, auf die sie in der Diskussion zurückgreifen kann.


Öffentlichkeitsarbeit
Viele Schulen informieren die lokale Bevölkerung regelmässig zu QUIMS, insbesondere zu besonders wichtigen Massnahmen oder Anlässen. Sie nutzen verschiedene Medien: schulisches Publikationsorgan, lokale Presse, lokales TV und Radio, Website der Schule etc.

Rechenschaftslegung der Schulen – Evaluationen zum Gesamtprogramm
QUIMS-Schulen legen alle zwei Jahre Rechenschaft über ihre Arbeit zu QUIMS ab. Ihre Berichte werden von externen Fachleuten ausgewertet. Die Zusammenfassung zum Stand der Umsetzung des Gesamtprogramms ist öffentlich.

Das Programm wurde seit Beginn regelmässig evaluiert. Im Folgenden findet sich eine Auswahl der Studien und Berichte. Weitere Evaluationen können beim Volksschulamt bezogen werden.

  • quims/allgemeines.1695048967.txt.gz
  • Zuletzt geändert: 2023/09/18 16:56
  • von Ramona Sonderegger